Office Mitarbeiter / Mitarbeiterin (m/w/d) (Teilzeit/Vollzeit)
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asrom wärmemessdienst e.K.
Harald Otto
Hohensteiner Str. 02
09399 Niederwürschnitz
Tel. 037296 - 927141 oder Tel. 037296 - 887777
Mail h.otto@asrom-waermemessdienst.de
Sachsen zieht nach, Rauchwarnmelderpflicht bis Ende 2023
Seit 01.01.2016 gilt in Sachsen die Rauchwarnmelderpflicht für Neu- und Umbauten.
Als letztes Bundesland zieht Sachsen im Juni 2022 nach und führt die Verpflichtung auch für Bestandsgebäude ein.
Demnach müssen bis zum 31.12.2023 in allen Räumen in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen und in den jeweiligen Fluren, die als Fluchtwege dienen, Rauchwarnmelder installiert werden.
Wir unterstützen Sie gern bei der Umsetzung Ihres Rauchwarnmelderprojektes.
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EED-Novellierung (Energy efficiency directive)
Das Ziel der EED ist es, den Mietern / Eigentümern mit Hilfe von Funk-Messgeräten unterjährige Verbrauchsinformationen zu übermitteln, die beim Energiesparen helfen. Ab 01.01.2022 gilt dann: Mieter / Eigentümer aus fernauslesbaren Liegenschaften müssen monatlich mit Verbrauchsinformationen versorgt werden. Z.Zt. erhalten die Mieter/ Eigentümer die Heizkostenabrechnung aus einem zurückliegenden Abrechnungszeitraum erst Monate nach Beendigung/Abschluss der Heizperiode. Es besteht keine Möglichkeit, das individuelle Heizverhalten sinnvoll anzupassen und den Verbrauch zu reduzieren. Ab dem 01.01.2027 müssen laut EED letztendlich alle Liegenschaften mit fernauslesbarer Technologie ausgestattet sein.
Anpassungen und Änderungen in der Heizkostenverordnung waren bereits für Oktober 2020 geplant, wurde aber bis dto. noch nicht umgesetzt. Laut EED hätten die Neuerungen bereits im Oktober 2020 in die jeweilige Länderverordnung mit aufgenommen werden sollen. Die Covid – Pandemie hat diese Pläne bisher durchkreuzt. Nun wird die Umsetzung für das zweite Quartal 2021 erwartet.
Wir bieten unseren Kunden die schrittweise Umstellung von der konventionellen Heizkostenerfassung auf fernauslesbare Technologien im Baukastenprinzip an.