Die Erfassung der Heiz- und Wasserkosten von Gebäuden erfolgt durch:
Erstellung einer für Mieter und Vermieter gleichermaßen rechtssicheren sowie transparenten Heizkosten- und Nebenkostenabrechnung
Papierloser Datenaustausch zur Erstellung der Heizkosten- und Nebenkostenabrechnung
Unterstützung (auch persönlich) bei Mieter- oder Eigentümerversammlungen
Wenn Sie mehr zu den von uns verwendeten Geräten und Systemen erfahren möchten, dann finden Sie alles Weitere im Bereich Technik.
Wir bieten Service aus einer Hand. Dieser beinhaltet:
Begutachtung Ihrer Heizungsanlagen für eine optimale Auswahl der messtechnischen Ausrüstung
Bereitstellung von Messtechnik zur Erfassung des Wärme- und Wasserverbrauchs
Lieferung, Montage, Einrichtung, Ablesung und Wartung von Mess– und Erfassungsgeräten
Überwachung der Eichgültigkeit von Wasser- und Wärmezählern sowie die Meldung über den Austausch an das entsprechende Amt
Erstellen von verbrauchsabhängigen Energiepässen für Ihre Liegenschaft mit einem Kooperationspartner
Die Erfassung der Heiz- und Wasserkosten von Gebäuden erfolgt durch:
Funkerfassungssysteme wie "walk-by" oder "AMR" konfiguriert aus elektronischen Heizkostenverteilern, Wasserzählern und Wärmezählern
elektronische Heizkostenverteiler
Wasserzähler als Aufputzzähler und verschiedenen Messkapselvarianten
Wärmezähler in Kompakt- oder Split-Bauweise
Ultraschall-Wärmezähler
Wenn Sie mehr zu den von uns verwendeten Geräten und Systemen erfahren möchten, dann finden Sie alles Weitere im Bereich Technik.
Probeentnahme durch einen zertifizierten Kooperationspartner
Mikrobiologische Analyse durch ein akkreditiertes Prüflabor
Überwachen der gesetzlich vorgeschriebenen Prüfzyklen
Warum sollten Sie Rauchwarnmelder einsetzen?
Jährlich sterben in Deutschland 400 Menschen bei Bränden, 6.000 werden schwer und 60.000 leicht verletzt. Der durch Brände entstandene Sachschaden in Deutschland geht in die Milliarden. 70% der Wohnungsbrände entstehen nachts.
Da unser Geruchssinn im Schlaf nicht funktioniert, werden wir nicht gewarnt und es besteht die Gefahr zu ersticken.
Um diesen Fakten entgegen zu wirken gibt es mittlerweile in nahezu allen Bundesländer gesetzliche Vorschriften, welche zum Einsatz von Rauchwarnmelder in öffentlichen und privaten Gebäuden verpflichten.
Um Ihre Gesundheit und Ihr Eigentum zu schützen, bieten wir Ihnen den kompletten Service:
objektspezifische Beratung zur Nutzung und Installation von Rauchwarnmelder durch zertifiziertes Fachpersonal
regelmäßige Prüfung der Rauchwarnmelder gemäß DIN 14676 – Typ A,B oder C
Wir empfehlen den Einsatz von Rauchwarnmelder HEKATRON Genius H
10 Jahre Batterielebensdauer
Qsmoke 5.5 R ist gemäß der novellierten DIN 14676 ferninspizierbar
alle Rauchwarnmelder erfüllen neben der Produktnorm DIN EN 14604:2009 zusätzlich die vfdb-Richtlinie 14/01:2009-10 und damit die strengen Anforderungen des „Q“-Siegels (geprüft vom VdS)
Bi-Sensor-Technologie (Rauch + Hitze)
Fehlalarmsicher
85 dB Alarmsignal
benutzerfreundliche Prüf-/ Stop -Taste
geschlossenes System (keine Batterieentnahme möglich)
Betriebszustandsanzeige
Verschmutzungsprognose
kombiniertes akustisches und optisches Signal
Demontageerkennung durch Plombe
Weitere Informationen zum Gerät: